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Allgemeine Bedingungen der Besamungsstation Gut Buchenhof
Die Stutenbesitzer, die unsere Leistungen in Anspruch nehmen, erkennen die Deck- u. Besamungsbedingungen von Gut Buchenhof, die in der Besamungsstation
aushängen, als verbindlich an. Unsere Hengste stehen mit Frisch-Sperma zur Verfügung. In den Monaten April bis Juli stehen von den Hengsten je nach Frequentierung zwei Samenportionen pro
Rosse zur Verfügung. Die Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison bei uns (Gut Buchenhof) einzureichen.
Samenbestellungen werden täglich von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr telefonisch entgegengenommen. Für den Versand am gleichen Tag werden Samenbestellungen nur
telefonisch oder per Telefax bis 10.00 Uhr, samstags und sonntags bis 9.00 Uhr, angenommen. Sonntags nur Abholung.
Die Bestellung muss folgende Angaben enthalten: • Name und Anschrift des Stutenbesitzers/Bestellers einschl. Tel./Fax-Nr. • vollständige Versandanschrift
• Angaben zur Stute (Name, Abstammung, Lebens-Nr., Alter) • Zuchtverband, bei dem die Besamung gemeldet werden soll • gewünschter Hengst Liegen diese Angaben nicht vollständig
vor, ist ein Samenversand leider nicht möglich. Reklamationen (Samen, Versand) sind generell nur schriftlich bis zum Ankuftstag 12.00 Uhr möglich. Das Deckgeld ist anlässlich der ersten
Samenbestellung fällig. Die Durchführung von nachfolgenden Samenbestellungen ist von der vorherigen Zahlung des Deckggeldes abhängig.
Die Decktaxen und Pensionsgelder sind Endpreise inkl. Mehrwertsteuer. Die Kosten für den Samenversand gehen zu Lasten des Stutenbesitzers. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
Container müssen ausreichend frankiert zurückgesandt werden, andernfalls werden diese in Rechnung gestellt. Unterbringung der Stuten erfolgt auschließlich auf Gut Buchenhof. Der
Stuteneigentümer erklärt sich damit einverstanden, dass ein Tierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern es der Hengsthalter für zweckdienlich hält. Die Unterstellung erfolgt auf
Gefahr des Eigentümers. Tierärztliche Untersuchungen der Stuten durch unseren Stationstierarzt sind nach Vereinbarung möglich.
Von güsten Stuten, ausgenommen Maiden- und Fohlenstuten, sind Tupferproben erforderlich.
Für Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, wird im Folgejahr ein Rabatt gewährt. Voraussetzung ist in jedem Fall die Vorlage einer tierärztlichen
Bescheinigung über Nichtträchtigkeit. Liegt diese Bescheinigung nicht vor, ist eine Rabattgewährung leider nicht mehr möglich.
Geschäftszeiten an Werktagen: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertage: 08.00 - 12.00 Uhr
Decksaison: Januar bis 31. Juli
Interessierten
Züchtern werden die Hengste außerhalb der öffentlichen Hengstvorstellungen gerne gezeigt, um telefonische Anmeldung wird gebeten.
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