Gut Buchenhof
Über uns
Historisches
Zucht
Deckhengste
Besamungsstation
Verkauf
Ausbildung
Pferdepension
Reha-Zentrum
Veranstaltungen
Turnierkalender
Pressestimmen
Kontakt
Routenplaner
Immobilien
Logo_Internet
W-1

Seit Beginn der Decksaison 2007 ist Gut Buchenhof geprüfte, anerkannte und größte private Besamungsstation Südthüringens.
Die Deckhengste stehen damit allen deutschen Züchtern auf dem sehr bequemen Weg des Frischsamenversandes zur Verfügung.

Absamraum

Im Sprungraum wurde sehr viel Wert auf Sicherheit für die Hengste gelegt. Ein stabiles, weich gepolstertes Phantom, ein rutschfester Boden, ein massiver Probierstand sind elementare Bestandteile im Sprungraum. Das Absamen erfolgt durch einen qualifizierten Vertragstierarzt. 

Labor

Im Labor wird der Samen der Hengste genauestens untersucht und zum Versand aufbereitet. Der Frischsamen der Hengste besticht durch eine hohe Anzahl vorwärts beweglicher Spermien, die eine erfolgreiche Besamung der Stuten gewährleisten.

Allgemeine Bedingungen der Besamungsstation Gut Buchenhof

Die Stutenbesitzer, die unsere Leistungen in Anspruch nehmen, erkennen die Deck- u. Besamungsbedingungen von Gut Buchenhof, die in der Besamungsstation aushängen, als verbindlich an. Unsere Hengste stehen mit Frisch-Sperma zur Verfügung.
In den Monaten April bis Juli stehen von den Hengsten je nach Frequentierung zwei Samenportionen pro Rosse zur Verfügung. Die Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison bei uns (Gut Buchenhof) einzureichen.

Samenbestellungen werden täglich von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr telefonisch entgegengenommen. Für den Versand am gleichen Tag werden Samenbestellungen nur telefonisch oder per Telefax bis 10.00 Uhr, samstags und sonntags bis 9.00 Uhr, angenommen. Sonntags nur Abholung.

Die Bestellung muss folgende Angaben enthalten:
• Name und Anschrift des Stutenbesitzers/Bestellers einschl. Tel./Fax-Nr.
• vollständige Versandanschrift
• Angaben zur Stute (Name, Abstammung, Lebens-Nr., Alter)
• Zuchtverband, bei dem die Besamung gemeldet werden soll
• gewünschter Hengst
Liegen diese Angaben nicht vollständig vor, ist ein Samenversand leider nicht möglich. Reklamationen (Samen, Versand) sind generell nur schriftlich bis zum Ankuftstag 12.00 Uhr möglich. Das Deckgeld ist anlässlich der ersten Samenbestellung fällig. Die Durchführung von nachfolgenden Samenbestellungen ist von der vorherigen Zahlung des Deckggeldes abhängig. 

Die Decktaxen und Pensionsgelder sind Endpreise inkl. Mehrwertsteuer.
Die Kosten für den Samenversand gehen zu Lasten des Stutenbesitzers. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt. Container müssen ausreichend frankiert zurückgesandt werden, andernfalls werden diese in Rechnung gestellt.
Unterbringung der Stuten erfolgt auschließlich auf Gut Buchenhof. Der Stuteneigentümer erklärt sich damit einverstanden, dass ein Tierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern es der Hengsthalter für zweckdienlich hält. Die Unterstellung erfolgt auf Gefahr des Eigentümers. Tierärztliche Untersuchungen der Stuten durch unseren Stationstierarzt sind nach Vereinbarung möglich.
Von güsten Stuten, ausgenommen Maiden- und Fohlenstuten, sind Tupferproben erforderlich.

Für Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, wird im Folgejahr ein Rabatt gewährt. Voraussetzung ist in jedem Fall die Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung über Nichtträchtigkeit. Liegt diese Bescheinigung nicht vor, ist eine Rabattgewährung leider nicht mehr möglich.

Geschäftszeiten an Werktagen: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertage: 08.00 - 12.00 Uhr


Decksaison: Januar bis 31. Juli

Interessierten Züchtern werden die Hengste außerhalb der öffentlichen Hengstvorstellungen gerne gezeigt, um telefonische Anmeldung wird gebeten.